Was kostet Mediation?
Ein Mediator rechnet nicht nach dem Streitwert ab, wie das Anwälte und Gerichte tun.
In meiner Praxis beträgt der der feste Stundensatz seit 2022 108,00 €, jeder Konfliktbeteiligte zahlt seinen vereinbarten Anteil.
Ich stelle pro angefangene Viertelstunde € 27,00 in Rechnung.

Am Ende einer erfolgreichen Mediation besitzen die Konfliktpartner ein sog. Memorandum, d.h. einen rechtsverbindlichen Vertrag über die einvernehmliche Regelung aller Streitpunkte.
Falls anschließend ein Gerichtsverfahren stattfinden muss, z.B. bei Scheidung, ist nach deutschem Zivilrecht die Bestellung eines Mandatsanwaltes erforderlich. Dieser darf aber sein Honorar nur nach dem minimalen Streitwert berechnen, wenn die Partner ein Memorandum in Händen halten. Der minimale Streitwert beträgt das dreifache Gesamt-Monatseinkommen der Partner. Da der Mandatsanwalt bei Gericht außer dem Scheidungsantrag keinen weiteren Antrag stellt, entfällt damit ein Gegenantrag. Außer im Hinblick auf rentenrechtliche Regelungen, die auf Übereinstimmung mit geltendem Gesetz geprüft werden müssen, hat das Gericht keine Einflussmöglichkeiten. Es muss nur entscheiden, ob die Ehe rechtskräftig geschieden wird. Somit ist eine Mediation in der Regel viel preiswerter als das Delegationsverfahren, d.h. die Übertragung der Interessenvertretung an Rechtsanwälte.
Nach einer Mediation können Paare noch miteinander reden, nach einem delegierten Konflikt im Allgemeinen nicht mehr. In der Mediation wird das Scheitern der Beziehung festgestellt, aber der vergangene gemeinsame Lebensabschnitt nicht abgewertet. Das ist besonders gut für die Kinder, denn das Risiko eines ständigen Loyalitätskonfliktes ist geringer.

Wenn man also eine Kosten/Nutzen Analyse durchführt, ist die Mediation der Delegation in doppelter Hinsicht überlegen. Denn nicht nur die materielle Belastung hält sich in Grenzen, auch die seelische Schädigung aller Beteiligten ist weniger schwer.

Praxis für Mediation Hans Köster Pettenkoferstraße 34 34121 Kassel Tel. 01523 1795684 Impressum